Finanzierung für Menschen mit einer Hirnverletzung

Die Institutionen des OVWB sind anerkannte Einrichtungen gemäss Interkantonaler Vereinbarung Sozialer Einrichtungen IVSE. Daher wird die Finanzierung der Angebote mittels eines Kostenübernahmegesuches durch den Wohnsitzkanton geregelt.

Bei Menschen mit einer Hirnverletzung, bei denen eine Behinderung plötzlich eintritt und die in der Regel noch keine IV beziehen (Wartejahr), gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Diese werden im Merkblatt „Finanzübersicht“ dargestellt.

Aus dem OVWB


Agenda

28.06.2023 13.03.2023

im Haus Selun

Gerne laden wir Sie zu unserem Informationsanlass für die Lehrstelle ‹Fachperson Betreuung› ein. Wir ermöglichen Ihnen im Haus Selun einen Einblick in den vielseitigen Beruf der...[mehr]