Finanzierung für Menschen mit einer Hirnverletzung
Die Institutionen des OVWB sind anerkannte Einrichtungen gemäss Interkantonaler Vereinbarung Sozialer Einrichtungen IVSE. Daher wird die Finanzierung der Angebote mittels eines Kostenübernahmegesuches durch den Wohnsitzkanton geregelt.
Bei Menschen mit einer Hirnverletzung, bei denen eine Behinderung plötzlich eintritt und die in der Regel noch keine IV beziehen (Wartejahr), gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Diese werden im Merkblatt „Finanzübersicht“ dargestellt.